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Fördermöglichkeiten
für Erwerbslose

Es ist eine Förderung von Seminaren oder Einzelcoaching über die sogenannte E i n z e l f ö r d e r u n g (nach  §§ 48 ff. SGB III) möglich.                                                                                      

Die Kosten für Einzelcoaching wurden in der Vergangenheit von einigen unserer Kunden von der Agentur für Arbeit/ Bagis übernommen.


Fragen Sie Ihre/n Sachbearbeiter/in danach.

Es gibt kein Recht auf Zuschüsse/ Förderungen,
es sind “Kann-Leistungen".

Also:

Immer vorher einen Antrag stellen, dann das Coaching buchen!






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B.M.O. Büro.Management.Organisation. (Beratung-Coaching-Seminare), Inh. Maren Bley  | Bewerbungstraining, Bewerbungscoaching, Bewerbungsberatung, Bewerbungshilfe in Bremen Oldenburg Harpstedt