Fördermöglichkeiten für Erwerbslose
Es ist eine Förderung von Seminaren oder Einzelcoaching über die sogenannte E i n z e l f ö r d e r u n g (nach §§ 48 ff. SGB III) möglich.
Die
Kosten für Einzelcoaching wurden in der Vergangenheit von einigen
unserer Kunden von der Agentur für Arbeit/ Bagis übernommen.
Fragen Sie Ihre/n Sachbearbeiter/in danach.
Es gibt kein Recht auf Zuschüsse/ Förderungen, es sind “Kann-Leistungen". Also:
Immer vorher einen Antrag stellen, dann das Coaching buchen!
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